Aufhebungsvertrag mit Risiko: Die unterschätzte Pflicht zur Massenentlassungsanzeige

Auch freiwillige Aufhebungsverträge können eine anzeigepflichtige Massenentlassung auslösen – mit erheblichen rechtlichen Risiken.

Viele Unternehmen nutzen sogenannte Freiwilligenprogramme mit Aufhebungsverträgen, um Personal sozialverträglich abzubauen und Kündigungen zu vermeiden. Doch Vorsicht: Wenn solche Programme Teil eines größeren, vom Arbeitgeber initiierten Personalabbaus sind, können sie rechtlich – trotz Freiwilligkeit – schnell als Massenentlassung gelten. Dann gelten für die Aufhebungsverträge dieselben strengen Regeln wie bei Kündigungen – inklusive der Pflicht zur vorherigen Anzeige bei der Agentur für Arbeit.

Wird die Anzeige jedoch vergessen oder zu spät erstattet, sind die Kündigungen und ggf. auch die Aufhebungsverträge rechtlich angreifbar bzw. sogar unwirksam. Das wurde in einer aktuellen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 30.10.2025 – C-134/24) bestätigt. Auch eine nachträgliche Anzeige hilft nicht – diese Fehler lassen sich nicht heilen.

Dabei kann der Abschluss von Aufhebungsverträgen im Rahmen von Personalabbaumaßnahmen große Vorteile für alle Beteiligten haben:

  • Flexibilität: Arbeitgeber und Arbeitnehmer können den Beendigungszeitpunkt relativ frei vereinbaren.
  • Großer Gestaltungsspielraum: Regelungen zu Abfindung, Zeugnis, Freistellung oder Rückgabe von Arbeitsmitteln etc. können individuell vereinbart werden; auch steuerliche Optimierungen sind möglich.
  • Schnelle Klarheit: Keine Kündigungsfrist, kein Kündigungsschutzverfahren.
  • Freiwilligkeit: Die Zustimmung beider Seiten ist erforderlich – das schafft Akzeptanz.

Was Unternehmen beachten sollten:

  • Auch bei Freiwilligenprogrammen mit Aufhebungsverträgen prüfen: Liegt eine Massenentlassung gem. § 17 KSchG vor bzw. werden die gesetzlichen Schwellenwerte überschritten?
  • Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit vor dem ersten Vertragsschluss – idealerweise vor Start des Freiwilligenprogramms.
  • Keine Vertrauensschutzwirkung durch Bestätigungen der Agentur – nur eine korrekte, den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Anzeige zählt.
  • Bei Unsicherheit: Unbedingt Rechtsberatung einholen, bevor Aufhebungsverträge geschlossen bzw. Freiwilligenprogramme gestartet werden.
Eine Person hält einen Kugelschreiber und schreibt auf mehrere Blätter Papier auf einem Tisch.