Krankschreibung unmittelbar nach Kündigung: Wann der Arbeitgeber den Lohn verweigern darf

Eine Krankschreibung unmittelbar nach der Kündigung kann ihren Beweiswert verlieren – mit möglichen Folgen für die Entgeltfortzahlung.

Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 13.09.2023 (5 AZR 137/23) klargestellt, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ihren Beweiswert verlieren kann, wenn sie unmittelbar nach einer Kündigung erfolgt und exakt bis zum Ende der Kündigungsfrist datiert ist.

Der Fall: Ein Arbeitnehmer erhielt die Kündigung und meldete sich am nächsten Tag krank – passgenau bis zum letzten Tag der Kündigungsfrist. Der Arbeitgeber verweigerte die Entgeltfortzahlung wegen berechtigter Zweifel an der AU.

Das BAG bestätigte diese Sicht: Der enge zeitliche Zusammenhang zwischen Kündigung und Krankschreibung erschüttert den Beweiswert der AU.

Grundsätzlich gilt zwar: Eine ärztliche AU ist ein starker Beweis für die Arbeitsunfähigkeit. Doch in auffälligen Konstellationen – wie hier – dürfen Arbeitgeber Zweifel äußern. Dann muss der Arbeitnehmer zusätzliche Nachweise erbringen. Ohne diese besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Praxistipps für Arbeitgeber:
Auffälligkeiten dokumentieren (Zeitpunkt, Dauer, vorherige Konflikte), Zweifel konkret begründen – pauschales Misstrauen reicht nicht. Eine automatische Ablehnung der Entgeltfortzahlung ist jedoch unzulässig; jeder Fall muss individuell geprüft werden. Im Zweifel Rechtsberatung einholen.

Für Arbeitnehmer wichtig:
Eine Krankschreibung direkt nach Kündigung ist nicht automatisch unwirksam, kann aber hinterfragt werden. Wer tatsächlich arbeitsunfähig ist, sollte ggf. zusätzliche ärztliche Nachweise sichern. Bei Problemen mit der Entgeltfortzahlung empfiehlt sich rechtlicher Rat.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, auch Krankmeldungen genannt, liegen neben einem Stethoskop und einer medizinischen Lupe auf einem Tisch.