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Law Firm

Über mich

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften an der Eberhard Karls Universität in Tübingen, habe ich mit Begeisterung für das juristische Arbeiten mein zweites Staatsexamen in Stuttgart abgelegt. Schon während des Studiums hat mich das Arbeitsrecht fasziniert, weshalb ich mich von Anfang an damit intensiv beschäftigt habe.

 

Meine juristische Karriere als Rechtsanwalt durfte ich in einer renommierten Anwaltskanzlei in Stuttgart starten, wo ich ab 2003 in den Bereichen Wirtschaftsrecht, Insolvenzrecht und Arbeitsrecht tätig war.

 

Anschließend war ich bei einem der größten industriellen Arbeitgeberverbände in Baden-Württemberg tätig und konnte einige Jahre lang wertvolle Erfahrungen im gesamten Bereich des Arbeitsrechts und darüber hinaus auch in der Tarif- und Arbeitsmarktpolitik sammeln.

 

Über viele Jahre hinweg war ich zudem in verschiedenen Positionen für einen der weltweit größten Automobilzulieferer tätig. Hier wurde ich nach kurzer Zeit zum Head of Labor Law/ Leiter Arbeitsrecht ernannt. In weiteren spannenden Rollen übernahm ich die Führung der Personalleitung der Guss-Sparte des Konzerns in Nürnberg und Frankreich und war zudem als Leiter Personal im Headquarter für die Leitung der Personalabteilung und als Mitglied der Standortleitung für die Optimierung der Geschäftsprozesse verantwortlich.

Bereits seit 2003 bin ich zudem als selbständiger Rechtsanwalt in eigener Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht, aber auch im allgemeinen Zivilrecht tätig.​

Ihr starker Partner

In einer sich schnell verändernden Welt, die zunehmend von Digitalisierung geprägt ist, begleite ich Sie mit meinem umfassenden Wissen und meiner jahrelangen Erfahrung in arbeitsrechtlichen, aber auch zivilrechtlichen Themen.

 

Darüber hinausgehend habe ich auch tiefgreifende Erfahrungen in quasi allen HR-Themen und HR-Prozessen. Die verschiedenen Sichtweisen von Arbeitgeber, Arbeitnehmer und Betriebsrat sind mir bestens vertraut.

 

In komplexen Verhandlungssituationen kann dies von enormem Vorteil sein.

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©2025 by Rechtsanwalt Martin Westhauser

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